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Anbieter
Turisticservice Ferienhausvermittlung ist ein Service von
CAPACIDADE LÓGICA, LDA
R. GENERAL HUMBERTO DELGADO 19 a 2710-115 SINTRA-CABRIZ
Portugal Telf./ Fax (+351) 21 924 1847
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Geltung
Mit der Teilnahme an unserem Dienst werden die Nutzungsbedingungen anerkannt.
Allgemeines Turisticservice vermittelt im Namen der Eigentümer das Vermieten der Ferienobjekte. Der Mietvertrag wird zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des gemieteten Ferienobjektes abgeschlossen. Die nachfolgenden Bedingungen sind ein Teil aus dem Mietvertrag. Differenzen, welcher Art auch immer, werden zwischen Mieter und Eigentümer gelöst.
Buchungen Mit der fernmündlichen, elektronischen oder schriftlichen Buchung bieten Sie Turisticservice den Abschluss eines Reisevermittlungsauftrags verbindlich an! Turisticservice behält sich die Annahme dieses Angebots vor. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Turisticservice oder der Leistungsträger (Vermieter/Veranstalter) dem Kunden schriftlich, fernmündlich oder per EMail die Buchung bestätigt. Bitte beachten Sie, dass bei einem späteren Rücktritt Stornogebühren des Vermieters anfallen können. Um Verständnisprobleme zu vermeiden, empfehlen wir eine Buchung per Fax oder über den Link "Buchungsanfrage" unter jeder Objektbeschreibung. Mit der Buchung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Turisticservice.
Bei der Buchung muss die Anzahl aller Personen (inkl. Kinder), sowie das Mitbringen von Haustieren (einschließlich der Art/Rasse) angezeigt werden. Bei manchen Unterkünften ist ein Haustier nur auf Anfrage erlaubt, in seltenen Fällen auch mehr als ein Tier. Kunden-Sonderwünsche (z.B. abweichende Anreisezeit, Sonderausstattung, Bestellung von Wäsche, Endreinigung u.ä.) können im Freitextfeld der Buchung eingegeben werden.
Bei einer erfolgreichen Buchung erhalten Sie von Turisticservice als Vermittler eine EMail als Vorab-Bestätigung. Alle weiteren Informationen erhalten Sie anschließend nochmals vom jeweiligen Eigentümer oder auch von Turisticservice
Kunden sind verpflichtet, die Bestätigung unmittelbar nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und Turisticservice auf Unrichtigkeit oder Abweichung hinzuweisen. Hinweise haben innerhalb von 3 Tagen nach Zugang zu erfolgen. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten können nicht mehr berücksichtigt werden und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Sollten Sie innerhalb einer Woche nach Zugang unserer E-Mail keine weitere Bestätigung erhalten haben, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir den erneuten Versand veranlassen können.
Einige Unterkünfte sind nur auf Anfrage buchbar. Diese verbindliche Anfrage vor Ort dauert i.d.R. maximal 24 Stunden, kann aber in Ausnahmefällen auch ca. eine Woche benötigen, wenn z.B. der Vermieter vor Ort nicht erreichbar ist. Sie bleiben an Ihre Buchungsanfrage gebunden, es sei denn, Sie setzen dem Veranstalter eine angemessene Frist (z.B. „Bitte Antwort bis Freitag 16 Uhr“).
Grundlage für eine Buchung ist die ausführliche Objekt-Beschreibung im Internet, die auf den Angaben des Veranstalters / Vermieters beruhen. Auswahlkriterien während der Online-Suche oder im Kurztext dienen nur der Orientierung und können sich im Ausnahmefall auch ändern! Unter der Detailbeschreibung finden Sie ebenfalls weitere Fotos – sofern vorhanden –, Angaben zur weiteren Ausstattung / Lage sowie den Mietpreise inkl. Nebenkosten. Informationen zur Abwicklung von Kaution, Endreinigung und z.B. Bettwäsche finden Sie ebenfalls in den Beschreibungen der einzelnen Objekte.
Mietvertrag Derjenige der den Mietvertrag unterschreibt, erklärt, dass Sie oder Er berechtigt ist die Buchungskonditionen im Namen aller Teilnehmer die auf dem Buchungsformular gemeldet sind, Teilnehmer zu ersetzen und Teilnehmer die zum späteren Zeitpunkt dazu kommen, zu akzeptieren. Der Unterschriftberechtigte muss einer der Teilnehmer sein, der auch in das Ferienobjekt einzieht und muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Verpflichtungen des Mieters Die Anzahl der Personen, Kinder inbegriffen, die auf dem Buchungsformular gemeldet sind, sollten die Anzahl der Bewohner in dem Ferienobjekt nicht überschreiten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen das Ferienobjekt im selben Zustand zu verlassen wie er dieses am Anfang der Mietperiode angetroffen hat. Der Mieter soll dem Eigentümer gestatten während der Mietperiode das Ferienobjekt zu betreten um dringend notwendige Reparaturen auszuführen. Die Notwendigkeit solchen Reparaturen auszuführen ist die Beurteilung des Eigentümers.
Der Mieter ist damit einverstanden die Reparaturkosten die während der Mietdauer verursacht worden sind, inklusiv Bruchschäden, Beschädigungen am Haus und Hausrat, zu zahlen und eventuell festgestellte Sachentwendungen auf Basis des Ersatzwertes zu vergüten.
Es wird empfohlen eine angemessene Versicherung abzuschließen, um die Risiken für den Mieter und alle übrigen Teilnehmer der Gesellschaft abzudecken.
Kosten für Telefon und sonstige Kosten, um den ursprünglichen Zustand des Mietobjektes wieder herzustellen, als auch Kosten für erlittene Schäden etc. werden direkt zwischen Mieter und Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten abgerechnet.
Nicht-Verfügbarkeit des Mietobjektes Wenn durch einige Ursachen außerhalb des Einflusses von Turisticservice sowie Brand, Sterben des Eigentümers, Verkauf des Objektes etc. das Mietobjekt nicht zu vereinbartem Datum zur Verfügung steht, wird die bezahlte Mietsumme zurück erstattet. Der Mieter hat damit gegenüber den Eigentümer oder Turisticservice keine anderen Rechte.
Buchungsänderungen Wenn der Mieter, nach Bestätigung seiner Buchung Änderungen vorzunehmen wünscht, werden diese ausschließlich nach einer schriftlichen Anfrage bearbeitet.
Reklamationen Turisticservice hat sich bemüht diese angebotenen Informationen sorgfältig auf seine Richtigkeit zu prüfen. Turisticservice kann jedoch nicht für Änderungen des Mietobjektes die entweder vom Eigentümer oder durch Naturkatastrophen entstanden sind, zur Verantwortung gezogen werden. Der Mieter kann in keinen Fall mehr zurückverlangen als die von Ihm bezahlte Mietsumme. Um Turisticservice zu ermöglichen die festgestellten Probleme und/oder Abwicklungen möglicherweise zu korrigieren, müssen diese von dem Mieter direkt bei Übernahme des Objektes an Turisticservice gemeldet werden. Reklamationen die nach Ablauf der Mietdauer geltend gemacht werden, können nicht berücksichtigt werden und geben kein Recht auf Schadenersatz.
Die Preise Alle Preise sind wie auf dem Buchungsformular bestätigt und sind verbindlich.
Annullierung Umbuchungen seitens des Mieters sind nach Eingang der ersten Bestätigung (meist per EMail, aber auch per Fax oder Telefon) möglich, verursachen jedoch Kosten. Manche Veranstalter berechnen für eine Umbuchung pauschalierte Gebühren, in Ausnahmefällen kann eine Umbuchung nur durch Stornierung und Neubuchung durchgeführt werden. Hierbei werden Stornogebühren laut Veranstalter-AGBs fällig. Turisticservice ist zusätzlich berechtigt, für eine Umbuchung / Terminänderung oder Stornierung bis zu 30 Euro Gebühr zu erheben. Etwaige Gebühren des Veranstalters bleiben hiervon unberührt. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vermittlungsvertrag und der gebuchten Reise zurücktreten (Stornierung). Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim jeweiligen Leistungsträger (Vermieter, Veranstalter, Fluggesellschaft). Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich / per E-Mail zu erklären. Zur Vermeidung der Belastung des Kunden mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten.
Bezahlung / Reiseunterlagen Die Bezahlung der Miete erfolgt in der Regel per Überweisung. Die Reservierungsgebühr ist sofort nach Unterschrift zu leisten. Es ist zu beachten, dass bei der Überweisung der Miete mögliche Bankgebühren (inländisch oder ausländisch) nicht zu Lasten des Vermieters / Veranstalters gehen. Wenn das Inkasso im Auftrag des Reiseveranstalters von Turisticservice durchgeführt wird, können Gebühren für eine wiederholte Zahlungserinnerung / Mahnung anfallen. Je nach Kurzfristigkeit / Dringlichkeit, sowie der Höhe des ausstehenden Betrages ist Turisticservice berechtigt, ab 10 Tagen Verzug eine Mahngebühr in Höhe von 5 – 20 Euro pro Zahlungserinnerung zu erheben.
Versicherung Wir empfehlen Ihnen den Abschluss mindestens einer Reiserücktrittskostenversicherung. Eine Reisekrankenversicherung ist auch im europäischen Ausland sinnvoll, denn auch kleine Unfälle verursachen schnell erhebliche Kosten, die von der gesetzlichen Versicherung nicht unbedingt übernommen werden! Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein Angebot. Bitte beachten Sie die Abschlussfristen.
Nach Ihrer Reise (bitte beachten Sie auch hier die gesetzlichen. Fristen) können Sie eine weitere Reklamation an den Veranstalter schicken, am besten per Post. Sollten Sie allerdings Mängel nicht schon sofort, während Ihres Urlaubes, dem Veranstalter gemeldet haben, muss der Veranstalter diese schriftl. Reklamation nicht unbedingt berücksichtigen! Turisticservice wird eingegangene Reklamationen weiterleiten, hat als Vermittler aber keine Entscheidungsbefugnis. Anschrift und Telefonnummer des Reiseveranstalters finden Sie auf Ihren Reiseunterlagen.
Sonstiges Der Kunde stimmt durch die Anfrage oder Buchung einer Verwendung der Adressdaten zu, Bankdaten werden aus Datenschutzgründen nicht gespeichert. Der Kunde stimmt der Zusendung einer monatlichen Informations-Email zu, die er jederzeit widerrufen kann.
Wichtiger Hinweis zu allen Links auf dieser Homepage Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - ¨Haftung für Links¨ hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Erstellung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat.
Wir nennen auf diesen Seiten Links zu anderen Seiten im Internet. Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser gesamten Homepage inklusive aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen. Selbstverständlich haben wir die aufgeführten Seiten vor Einbindung angesehen. Wenn vereinzelte Links nicht mehr in Betrieb sind, bitten wir dies zu entschuldigen und sind für einen entsprechenden Hinweis dankbar.
Für Buchungen in der Ferienhäuser der Novasol ( Ferienhäuser Rest Europa ) ) gelten die AGB und Mietbediengungen der NOVASOL AS, Rygårds Allé 104, DK-2900 Hellerup, Tel.: 0045 39 27 70 00
1. Anmeldung und BestätigungDie Anmeldung ist Ihr verbindliches Angebot auf Buchung einer Ferienunterkunft zu den in unserem Katalog angegebenen Bedingungen. Die Buchung kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Diese Annahme durch uns bedarf keiner bestimmten Form, sie erfolgt in der Regel jedoch durch unsere schriftliche Bestätigung, bei oder unverzüglich nach Ihrer Anmeldung. Weicht unsere Annahmeerklärung inhaltlich von Ihrer Anmeldung ab oder fehlt die Bestätigung Ihrer Sonderwünsche, so ist dieses ein neues Angebot von uns, an das wir uns 10 Tage gebunden halten. Die Buchung kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie die Annahme erklären.
2. Bezahlung, Aushändigung von Mietunterlagen
Wir weisen darauf hin, dass uns das Gesetz nur dann erlaubt, vor Beendigung der Mietzeit oder der Reise Zahlungen von Ihnen anzufordern oder anzunehmen, wenn wir Ihnen einen Sicherungsschein im Sinne von § 651k BGB übergeben haben. Bei Buchung (Vertragsabschluss) mehr als 42 Tage vor Anreise beträgt die Anzahlung bei gleichzeitiger Übergabe des Sicherungsscheines, der auch die spätere Restzahlung absichert, 25% des Gesamtpreises. Die Restzahlung wird fällig spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag (eingehend bei NOVASOL AS in Hellerup). Bitte beachten Sie die Banklaufzeiten. Ohne vollständige Zahlung des Mietpreises haben Sie keinen Anspruch auf Aushändigung von Mietunterlagen oder Erbringung von Leistungen durch uns. Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Maßgeblich für die Berechnung sind grundsätzlich die von uns bis zu unserer Buchungsbestätigung zu letzt bekannt gegebenen Preise. Diese sind Endpreise inkl. fester Nebenkosten. Vor Ort kommen nur noch verbrauchsabhängige Kosten hin zu. Wir weisen ferner darauf hin, dass die örtlichen Vermieter eine angemessene Kaution zu verlangen berechtigt sind, abhängig vom Hausstandard, der Jahreszeit und der Aufenthaltsdauer. Die Höhe dieser Kaution geben wir Ihnen bekannt, bevor wir Ihre Anmeldung bestätigen. Aufwendungen für Nebenleistungen, z. B. Beschaffung von Visa, Divisen sowie telegrafische oder telefonische Reservierungen und Anfragen, gehen zu Ihren Lasten und werden von uns nach Aufwand in Rechnung gestellt. Bei Buchung weniger als 42 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag, ist der Gesamtbetrag sofort mit der Übergabe der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines fällig.
3. Versicherungen
Im Mietpreis der bei NOVASOL gebuchten Ferienunterkunft ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthalten. Zudem besteht eine Insolvenz-Versicherung gemäß § 651k BGB. Versicherer: HanseMerkur, Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20352 Hamburg. Versicherungsschutz besteht gemäß den Versicherungsbedingungen zu der kombinierten Reiseveranstalter-, Insolvenz- und Reiserücktrittsversicherung - die im folgenden abgedruckt sind. Die Bedingungen liegen zusammen mit einer Verbraucherinformation auch bei den Buchungsstellen aus oder sind erhältlich bei: NOVASOL • Gotenstraße 11 • D-20097 Hamburg Tel. 040-238859-0 • Fax 040-238859-24 Hier melden Sie bitte auch jeden Schaden und unterrichten Sie zudem unverzüglich Ihre Buchungsstelle. Wir empfehlen den Abschluss des NOVASOL Komfort-Schutz- Paketes mit den Leistungen der Reisekrankenversicherung, Notfall-Versicherung und Reisegepäck-Versicherung der Hanse-Merkur Reiseversicherung AG. 3.1 Umfang der Versicherung 3.1.1 Reiseveranstalter-Insolvenz a) Der Versicherer leistet Entschädigung gem. § 651k BGB aa) für den vom Reisevertragspartner gezahlten Reisepreis, sofern und soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, ab) für notwendige Mehraufwendungen, die einer versicherten Person infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen. b) Die Haftung des Versicherers für die von ihm in einem Jahr insgesamt wegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz von Reiseveranstaltern zu erstattende Beträge aus allen bei ihm bestehenden Reiseveranstalter-Insolvenz-Versicherungsverträgen ist auf EUR 110 Mio. begrenzt. 3.1.2 Reise-Rücktritt Der Versicherungsschutz beginnt mit Eingang mindestens der Anzahlung des Reisepreises beim Veranstalter vor Reisebeginn und endet mit Antritt der versicherten Reise. a) Der Versicherer ist ferner leistungspflichtig, wenn nach Reisebuchung infolge einer der nachstehend genannten wichtigen Gründe entweder die Reiseunfähigkeit einer versicherten Person nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist oder ihr der Antritt der Reise oder deren planmäßigen Beendigung nicht zugemutet werden kann: aa) Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Reisevertragspartners, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, ab) Impfunverträglichkeit einer versicherten Person, ac) Schwangerschaft einer versicherten Person, ad) Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers infolge unerwarteter betriebsbedingter Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber, ae) Urlaubssperre für den Versicherungsnehmer oder seinen Ehegatten/Lebenspartner, infolge der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte, af) Schaden am Eigentum einer versicherten Person an seinem Heimatwohnort infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadensfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist. b) Eine Leistungspflicht des Versicherers besteht jedoch nicht, ba) wenn einer der vorgenannten wichtigen Gründe auf eine der folgenden Uraschen zurückzuführen ist: Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, politische Gewaltanwendungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche Unruhen, Kernenergie-Unfälle, die feindliche Verwendung von Kriegswerkzeugen oder deren Vorhandensein als Folge eines Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlichen Ereignisses. bb) wenn die für die versicherte Person der Versicherungsfall bei Abschluss des Reisevertrages voraussehbar war oder die versicherte Person ihn vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat. bc) bei Reiseabbruch. c) Der Versicherer leistet Entschädigung ca) bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseveranstalter oder einem anderen vom Reisevertragspartner vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten, cb) bei Nichtbenutzung einer bzw. eines mit dem Reisevertrag gemieteten Ferienwohnung, Ferienhauses oder Ferienappartements in einem Hotel für die dem Vermieter oder einem anderen vom Reisevertragspartner vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten. Bei der Erstattung der Kosten gemäß c) wird in Bezug auf Art und Klasse des Transportmittels, der Unterkunft und Verpflegung auf die durch die Reise gebuchte Qualität abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise mit Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Nicht gedeckt sind Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen sowie Kosten für die Überführung von verstorbenen versicherten Personen. Der Versicherer leistet Entschädigung bis zur Höhe des auf eine versicherte Person entfallenden Reisepreises abzüglich des Selbstbehaltes. Sollten die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten den Reisepreis übersteigen, so ersetzt der Versicherer auch den darüber hinausgehenden Betrag abzüglich des Selbstbehaltes. Die Entschädigungen durch den Versicherer erfolgen immer unter Abzug eines Selbstbehaltes. Der Selbstbehalt beträgt grundsätzlich EUR 20,- je Person, jedoch mindestens EUR 70,- pro Buchung. 3.2 Obliegenheiten im Versicherungsfall 1. Die versicherte Person ist im Fall des Reise-Rücktritts nach Ziffer 3.1.2 a) verpflichtet, a) dem Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig die Reise bei der Buchungsstelle oder beim Reiseveranstalter zu stornieren, b) dem Versicherer oder dessen Beauftragten jede gewünschte Auskunft zu erteilen und ihm alle erforderlichen Beweismittel von sich aus zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ärztliche Atteste über Krankheiten, Unfälle, Impfunverträglichkeiten, bzw. Schwangerschaften sind, unter Beifügung der Buchungsunterlagen, einzureichen. c) auf Verlangen des Versicherers die Ärzte von der Schweigepflicht in Bezug auf den Versicherungsfall zu entbinden, soweit diesem Verlangen rechtswirksam nachgekommen werden kann. 2. Verletzt die versicherte Person eine der vorstehenden Obliegenheiten, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Bei grob fahrlässiger Verletzung bleibt der Versicherer zur Leistung insoweit verpflichtet, wie die Verletzung Einfluss, weder auf die Feststellung des Versicherungsfalles, noch die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung gehabt hat. 3.3 Rechte im Schadensfall Ansprüche, die eine versicherte Person anlässlich eines Schadensfalles hat, kann diese unmittelbar und ohne Zustimmung des Reiseveranstalters direkt gegenüber dem Versicherer geltend machen. Der Versicherer verzichtet auf die Möglichkeit, gegen Ansprüche der versicherten Person gemäß § 35b des Versicherungsvertragsgesetzes mit fälligen Prämienforderungen und/oder einer anderen ihm aus dem Versicherungsvertrag zustehenden Forderungen aufzurechnen. 3.4 Zahlung der Entschädigung Die Entschädigung des Versicherers wird fällig, sobald seine Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach festgestellt ist. Eine Entschädigung im Zusammenhang mit einer Reiseveranstalter-Insolvenz (Ziffer 3.1.1 a) wird jedoch nicht vor Ablauf des Versicherungsjahres (siehe Ziffer 3.1.1 b) fällig, in welchem der Versicherungsfall eingetreten ist. Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich in EURO. 3.5 Übergang von Ersatzansprüchen Mit und in Höhe einer Entschädigung des Versicherers (gemäß Ziffer 3.1.1) gehen alle Ansprüche einer versicherten Person gegen den Reiseveranstalter auf den Versicherer über. 3.6 Anwendbares Recht Auf den Versicherungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung. 3.7 Verjährung/Klagefrist Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluß des Jahres, in welchem die Versicherungsleistung fällig wird. Ist der Anspruch einer versicherten Person bei dem Versicherer angemeldet worden, bleibt der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der schriftlichen Entscheidung des Versicherers bei der Fristberechung unberücksichtigt. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die versicherte Person den Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend macht, nachdem der Versicherer die begehrte Versicherungsleistung abgelehnt hat. Die Frist beginnt, nach dem die Ablehnung des Versicherers der versicherten Person schriftlich unter Angabe der mit dem Fristablauf verbundenen Rechtsfolge mitgeteilt wurde. 3.8 Gerichtsstand Die versicherte Person kann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bei dem zuständigen Gericht am Sitz des Versicherers geltend machen. 3.9 Beanstandungen zum Versicherungsschein Die für Beschwerden zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen, Grauerheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
4. Personenzahl
Ein Feriendomizil darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als im Katalog ausgeschrieben sind und/oder angemeldet sind. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Vermieter das Recht haben, überzählige Personen abzuweisen. Das gilt nicht für 1 Kind bis zum Alter von 3 Jahren in den Ländern Dänemark, Schweden und Norwegen.
5. Leistungs- und Preisänderungen, Rücktritt und Kündigung durch uns
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Buchung, die nach Annahme der Anmeldung notwenig werden, und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über zulässige Leistungsänderungen oder einen zulässigen Rücktritt von der Buchung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Erfolgt eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch uns gegenüber uns geltend zu machen. Wir können vor Antritt der Reise von der Buchung zurücktreten oder nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung der Buchung gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
6. Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nicht inanspruchnahme von Leistungen
Sie haben das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter an der Reise teilnimmt. Wir können der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzlichen Vorschriften des Reiselandes oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter an Ihre Stelle, so haften Sie und der Dritte uns gegenüber für den Mietpreis als Gesamtschuldner. Sie können bis Reisebeginn durch Erklärung uns gegenüber von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist - auch bei telefonischem Rücktritt - jeweils der Eingang der Erklärung bei uns. Uns steht bei einem Rücktritt durch Sie unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis eine angemessene Entschädigung nach § 651j BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Preis unter Abzug des Wertes, der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben können. Wir können diesen Anspruch auch pauschalieren nach § 651 I Abs. 3 BGB. Sofern wir den Entschädigungsanspruch pauschalieren, betragen die Rücktrittskosten: a) bis 60 Tage vor Mietbeginn 20% des bestätigten Preises b) ab 59. Tag vor Mietbeginn 50% des bestätigten Preises c) ab 35. Tag vor Mietbeginn 80% des bestätigten Preises Sowohl hinsichtlich der pauschalierten Rücktrittskosten als auch der Pauschale bei Umbuchungswünschen bleibt Ihnen Ihr Recht, uns einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen, unbenommen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt von der Buchung durch eine Neuanmeldung erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen. Für diese erheben wir eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 50.
7. Verspätung/außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge bei Buchung nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie die Buchung kündigen. Wird gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls wir eine Beförderung schulden, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
8. Reisedokumente, Pass-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Wir informieren Sie über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll und Gesundheitsvorschriften Ihres Urlaubslandes. Sie sind verpflichtet, Besonderheiten in Ihrer Person und in der Ihrer Mitreisenden, die in Zusammenhang mit den Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt sind.
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind, sofern der Vermieter nicht bereits unverzüglich Abhilfe schafft, binnen angemessener Frist bei einer NOVASOL eigenen Schlüsselübergabestelle, wenn eine solche in der Anreisebeschreibung im Mietausweis oder den Reiseunterlagen benannt ist oder, bei deren Fehlen oder deren Nichterreichbarkeit, bei der Zentrale auf Rømø, Søvej 2, 6792 Rømø, Dänemark, Telefon: 0045 70 424 424 (Fax 0045 70 424 425) anzuzeigen. Eine nachträgliche Herabsetzung des Reise-/Mietpreises (Minderung) kann nur erfolgen, wenn die obige Anzeige erfolgt ist oder von Ihnen schuldlos unterlassen wurde. Vor einer Kündigung (§651e BGB) ist einer der obigen Stellen eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wurde oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise, müssen Sie gemäß §651g Abs.1 BGB innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Miet- oder Reiseende bei uns NOVASOL AS, Søvej 2, DK-6792 Rømø, Dänemark anmelden. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Der Ferienhausurlauber und NOVASOL vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Ferienhausurlaubers gegen NOVASOL eine Verjährungsfrist von einem Jahr, beginnend an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Ferienhausurlauber solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem NOVASOL die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Beschränkung der Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt: a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
11. Anspruchstellung - Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen uns an Dritte, insbesondere auch andere Reiseteilnehmer, Mitmieter, Ehegatten oder Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
12. Gültigkeit der Prospektangaben
Sämtliche Angaben und Hinweise in jedem unserer Prospekte über Leistungen, Programme, Termine, Abflugzeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen den vor Drucklegung eingeholten Erkundigungen. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben der Prospekte sind durch uns bis zur Annahme Ihrer Anmeldung jederzeit möglich.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarungen zur Folge.
14. Sonstiges
Veranstalter ist NOVASOL AS, Rygårds Allé 104, DK-2900 Hellerup, Tel.: 0045 39 27 70 00 und zugleich Herausgeber, Verfasser und Vertreiber dieses Kataloges. Für Kunden in Deutschland kann sich die NOVASOL AS nach Abschluss des Vertrages der Dienste der NOVASOL, Gotenstraße 11, D-20097 Hamburg bedienen. Die Kataloge werden mit Sorgfalt erstellt, dennoch muss die Berichtigung von Druckfehlern vorbehalten bleiben. Vorstehende Bedingungen ersetzen alle vorherigen, auch die evtl. auf dem Hausvoucher und alten Vordrucken ausgedruckten Bestimmungen.
Turisticservice bietet auch anderen Internet-Seiten die Möglichkeit, auf die Ferienhaus-Datenbank von www. turisticservice.com zu verweisen. Turisticservice ist nicht für die weiteren Inhalte dieser Internet-Seiten verantwortlich, selbstverständlich werden die Internet-Auftritte von Zeit zu Zeit von Turisticservice überprüft. Für eine Buchung ist auch hierbei das Angebot, welches von Turisticservice verschickt wird, maßgeblich.
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
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